1154 Rückseite). Zur Begründung dieser Diagnoseänderung wurde ausgeführt, dass die Diagnosekriterien über eine längere Zeit aufgetreten und mit den seit Eintritt beobachtbaren Symptomen (wie Beein- trächtigungs- und Verfolgungswahn, anhaltendem und kulturell unangemessenen Wahn sowie Negativsymptomen wie Apathie, verflachte und inadäquate Affektivität) erfüllt seien. Zudem entspreche der Krankheitsverlauf eher demjenigen einer Schizophrenie als einer schizoaffektiven Störung.