1004). Der Beschwerdeführer liess zwar am 7. Dezember 2023 durch seine Rechtsvertretung gegenüber den BVD vorbringen, er bestreite, dass er in Bezug auf die bisherige Behandlung und insbesondere bezüglich des Problembewusstseins für das eigene Verhalten (noch) keine Verbesserung erreicht habe, erklärte sich aber mit der Weiterführung der Massnahme und der Verlegung in eine geeignete Klinik einverstanden (amtliche Akten BVD, pag. 1018 Rückseite; vgl. auch amtliche Akten BVD, pag. 1022). 21.4 Dem Austrittsbericht der H.___