10 einer antipsychotischen Medikation verweigert. Aus diesem Grund habe man eine ärztliche Zuweisung an die E.________ veranlasst. A.________ habe sodann am 15.11.2023 in die E.________ eintreten können. Zweck der Krisenintervention sei somit die Stabilisierung des Patienten bei akuter Suizidalität sowie die Einstellung der antipsychotischen Medikation.