Mehrmals sei es nötig gewesen, A.________ zur Sicherung in eine Sicherheitszelle zu überführen und aktuell werde er aufgrund von Gewaltausübung in Einzelbehandlung geführt. Der Umgang mit anderen Mitgefangenen erscheine momentan nicht möglich bzw. stelle ein zu grosses Risiko dar. Auch habe ihm aus Sicherheitsgründen kein Arbeitsplatz zugewiesen werden können. Trotz dem bisher Gesagten sei es nicht etwa so, dass man nur ein negatives Bild von A.________ habe. Dieser verfüge durchaus über gute Seiten und vor dem Hintergrund der diagnostizierten Störungen würden gewisse Verhaltensweisen nachvollziehbar und erklärbar. Man schätze ihn aber nach wie vor als latent fremdgefährlich ein.