__ habe man sich seitens des ärztlichen Behandlungsteams für einen sofortigen Austritt aus der FTK entschieden. Der tagessstationäre Rahmen der FTK sei aus ärztlicher Sicht für die Behandlung von A.________ nicht genug gesichert. Trotz mehrmaligem Hinweis des Behandlungsteams sei A.________ mit der Einnahme einer stimmungsstabilisierenden und antipsychotischen Medikation nicht einverstanden gewesen und habe angegeben, unter keiner schizoaffektiven Störung zu leiden. Auch nach Austritt