Darauf kann verwiesen werden (amtliche Akten BVD, pag. 1003 f.: Hervorhebungen im Original): Dem Austrittsbericht der FTK des Regionalgefängnisses D.________ vom 04.05.2023 kann entnommen werden, dass bei A.________ übereinstimmend mit dem Gutachter von der Hauptdiagnose einer schizoaffektiven Störung ausgegangen werde. A.________ sei zur weiteren Stabilisierung, Medikamentenanpassung und Vorbereitung einer Verlegung in eine geeignete Massnahmenklinik durch die Psychiaterin des Regionalgefängnisses G.________ in die FTK zugewiesen worden. Der Eintritt und die erste Phase hätten sich denn auch unkompliziert gestaltet und A._____