Weiter führte der Gutachter aus, dass beim Beschwerdeführer das Wiederholungsszenario am wahrscheinlichsten sei. Es müsse also auch zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden, dass der Beschwerdeführer in einen Zustand gerate, in welchem er seine aggressiven Impulse nicht zu kontrollieren vermöge. Dadurch würden andere Personen psychisch belastet, evtl. sogar körperlich geschädigt werden (amtliche Akten BVD, pag.