Es müsse mit einem mehrjährigen Behandlungsverlauf (grösser fünf Jahre) gerechnet werden (Vorakten: pag. 270). Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern- Mittelland am 31. Oktober 2022 führte der Gutachter sodann aus, er empfehle in den Fällen wie dem Vorliegenden jeweils die Einnahme einer Depotmedikation (Vorakten: pag. 386).