8 Gewalt gegen Dritte im Sinne einer schweren physischen oder psychischen Schädigung sei nicht auszuschliessen. Letzteres müsse sogar mit erhöhter Wahrscheinlichkeit angenommen werden (Vorakten: pag. 265). Es müsse mit einem mehrjährigen Behandlungsverlauf (grösser fünf Jahre) gerechnet werden (Vorakten: pag.