Sie führten beim Beschwerdeführer zu einer deutlichen Minderung der Frustrationstoleranz, zu einer Störung der Impulskontrolle und zur Unfähigkeit zum Bedürfnisaufschub. Die Symptomatik sei beim Beschwerdeführer insbesondere durch Stimmungsschwankungen, Impulsivität und eine phasenweise starke Selbstüberschätzung geprägt gewesen (zum Ganzen: Vorakten: pag. 262). Es liege ein deutlich erhöhtes Risiko dafür vor, dass der Beschwerdeführer künftig erneut ähnliche oder noch gravierendere Delikte begehen werde (Vorakten: pag. 264). Eine Steigerung der