Laut Gutachter verfügt der Beschwerdeführer über keine Selbstkontrolle (Vorakten: pag. 252), hat quasi keine Ressourcen (Vorakten: pag. 254) und weist aufgrund einer Gen- Variante eine schlechte Blut-Hirn-Passage für Medikamente auf, was deren geringere Wirksamkeit zur Folge hat (Vorakten: pag. 260). Die gestellten Diagnosen – so der Gutachter weiter – begünstigten unüberlegte, zum Teil aggressive Verhaltensweisen und verhinderten die Entwicklung prosozialer Lösungsstrategien. Sie führten beim Beschwerdeführer zu einer deutlichen Minderung der Frustrationstoleranz, zu einer Störung der Impulskontrolle und zur Unfähigkeit zum Bedürfnisaufschub.