Da das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege am 27. September 2024 gestellt wurde (amtliche Akten BVD, pag. 1161), sind für die Beurteilung der Erfolgsaussichten die Umstände in diesem Zeitpunkt massgebend. So ist insbesondere der Entscheid der SID vom 11. Februar 2025, welcher der Kammer ohnehin nicht vorliegt, nicht zu beachten. 21.2 Die SID hat das Gutachten von med. pract. F.________ vom 31. August 2021 (amtliche Akten BVD, pag. 173 ff.) und dessen Ausführungen vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland vom 31. Oktober 2022 (amtliche Akten BVD, pag. 378 ff.) zutreffend zusammengefasst.