21. Erwägungen der Kammer 21.1.1 Bei der Prüfung des Anspruchs auf unentgeltliche Verbeiständung des Beschwerdeführers im Verfahren betreffend Prüfung der stationären Massnahme hat die SID zu Recht primär das Kriterium der Aussichtslosigkeit geprüft. Die Kammer schliesst sich der Einschätzung der SID an, wonach das Verfahren um bedingte Entlassung aus der Massnahme bzw. Aufhebung der Massnahme gemäss Art. 62d Abs. 1 StGB bei einer summarischen Prüfung kaum ernsthafte Erfolgsaussichten haben dürfte.