7 20. Vorbringen vor oberer Instanz Der Beschwerdeführer brachte vor oberer Instanz einzig vor, dass er einen Anwalt brauche und sich einen solchen nicht leisten könne (pag. 1, pag. 17 und pag. 31). Die SID verwies auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid (pag. 21) und teilte mit, dass in der Zwischenzeit der Entscheid der SID in der Hauptsache (jährliche Prüfung der stationären Massnahme) am 11. Februar 2025 ergangen sei (pag. 38).