Sein Krankheitsbild sei komplex und, wie sich aus dem bisherigen Verlauf ergebe, schwierig zu behandeln. Selbst mit der gutachterlich empfohlenen Depotmedikation, hinsichtlich welcher der Beschwerdeführer ausserdem eine schwankende Compliance zeige, sei die psychotische Symptomatik, insbesondere der Wahn, bisher nicht remittiert worden. Zudem zeige der Beschwerdeführer weiterhin Suchtdruck, Konsumverhalten und keine Krankheitseinsicht. Inwiefern sich seine Legalprognose seit der letzten jährlichen Massnahmenüberprüfung massgeblich günstig entwickelt haben soll, sei nicht ersichtlich.