6 rers in schwerwiegender Weise betroffen habe und die Ausgangslage hätte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten geboten. Die vorliegende Situation sei damit nicht vergleichbar. Besonders hervorzuheben sei der Behandlungsplan vom 7. Juni 2024, dessen Kenntnisnahme der Beschwerdeführer mit seiner Unterschrift bestätigt habe: