32 VRPG und N. 43 zu Art. 20a VRPG). Die Beschwerde des Beschwerdeführers enthält, wenn auch nur eine minimale Begründung und dem Beschwerdeführer wurde keine Nachfrist zur Verbesserung (vgl. Art. 33 VRPG) angesetzt, weshalb auf die Beschwerde einzutreten ist. 16. Die Kognition der Kammer richtet sich nach Art. 80 VRPG. III. Materielles