dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (Dispositiv unverzüglich, vorab per Fax; Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)  dem Bundesamt für Polizei (Urteil mit Begründung innert 10 Tagen)  der Meldestelle für Geldwäscherei (Urteil mit Begründung innert 10 Tagen)  der Justizvollzugsanstalt Thorberg (nur Dispositiv unverzüglich, vorab per Fax) Bern, 20. Juni 2025 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 14. Januar 2025) Die Präsidentin: