2. Zu einer Landesverweisung von 9 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 55'212.00 (ohne Kosten für die amtliche Entschädigung). 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 4'400.00 (inkl. CHF 900.00 Kosten für die Verlängerungen der Sicherheitshaft). III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: