2. A.________ in Anwendung von Art. 19a Ziff. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Bst. d BetmG und Art. 106 StGB verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage.