für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 10'428.20. Ein Teil dieser Aufwendungen betrifft das Verfahren BK 24 566, in dem die Beschwerdekammer des Obergerichts mit Beschluss vom 13. Januar 2025 festgelegt hat, dass im Umfang von einem Fünftel keine Rückzahlungspflicht bestehe (Akten BK 24 566, pag. 17 ff.