Rechtsanwalt B.________ macht mit Kostennote vom 16. Juni 2025 für die Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von insgesamt CHF 10'428.20 (inkl. MWST und Auslagen) geltend. Das Gericht erachtet die Kostennote als angemessen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 10'428.20.