71 Damit entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 28'278.80. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung im Umfang von insgesamt CHF 25'610.60 (ohne Übersetzerkosten inkl. MWSt von CHF 2'668.20) zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 23.2. Oberinstanzliche Entschädigung Rechtsanwalt B.__