1004,7 f.) und auf CHF 1'827.25 die MWST von 8,1 % (Dolmetscherkosten ab 1. Januar 2024, pag. 1004,7 f.) zu gewähren, was zu einer zusätzlichen Entschädigung in Höhe von CHF 193.20 führt. Darüber hinaus sind keine Hinweise ersichtlich, wonach die Vorinstanz das ihr zustehende Ermessen in unhaltbarer Weise ausgeübt hätte.