23. Entschädigungen 23.1. Erstinstanzliche Entschädigung Die Vorinstanz bestimmte die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren im berichtigten Urteil vom 21. März 2025 gestützt auf die eingereichte Kostennote (pag. 1004.3 ff.) auf insgesamt CHF 28'085.65 (pag. 1329 ff.). Im oberinstanzlichen Verfahren stellte Rechtsanwalt B.________ den Antrag, die für das erstinstanzliche Verfahren anfallende amtliche Entschädigung sei auf CHF 28'385.85 festzusetzen (pag.