69 21. Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) Die Vorinstanz hat Folgendes zur Ausschreibung im SIS festgehalten (pag. 1235, S. 79 der Urteilsbegründung): Der Beschuldigte ist albanischer Staatsangehöriger und somit aus der Optik der Staaten im Schengengebiet ein Drittstaatsangehöriger. Er wurde der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen, ein Delikt, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird (Art. 19 Abs. 2 BetmG).