Trotz sehr aufwändigen Ermittlungen, welche weitere Kreise als nur um den Beschuldigten zogen, einem relativ komplexen Aktenumfang, zahlreichen Einzelvorwürfen und vielen Befragungen, erfolgten alle relevanten prozessualen Etappen (Anklageschrift, erstinstanzliche Verhandlung und Urteil sowie oberinstanzliche Verhandlung und Urteil) im Jahrestakt. Unter diesem Titel rechtfertigt sich insgesamt keine Strafreduktion. 18.7. Konkretes Strafmass und Vollzug Zusammengefasst ergibt sich unter Berücksichtigung aller relevanten Schuldsprüche eine Gesamtfreiheitsstrafe von 5,5 Jahren (66 Monate).