Der Beschuldigte zeigte sich zudem reuig, indem er betonte, dass er dieser Tätigkeit nicht mehr nachgehen würde und sich bewusst sei, dass insbesondere Heroin schädlich sei. Insgesamt ist dem Beschuldigten unter dem Titel «Geständnisrabatt» somit ein Abzug von 16.8 Monaten zu gewähren.