In Bezug auf die gelieferten Mengen machte der Beschuldigte zunächst Angaben, verhielt sich dann aber in den folgenden Einvernahmen vorsichtig. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass er auch zu diesen Vorwürfen allgemeine Angaben machte und selbst zusätzliche Informationen lieferte. Die vorgeworfene Geldwäscherei bestritt er gar nicht, sondern machte zusätzliche Ausführungen zu den Geldübergaben an die Kuriere und die Überweisungen via Western Union. Der Beschuldigte zeigte sich zudem reuig, indem er betonte, dass er dieser Tätigkeit nicht mehr nachgehen würde und sich bewusst sei, dass insbesondere Heroin schädlich sei.