lich nicht hatte, und so Geld abführte, das er ebenfalls nach Albanien überwies. Unter Berücksichtigung des Deliktsbetrags sowie des insgesamt simplen, wenig ausgeklügelten Vorgehens ist insgesamt von einem leichten Tatverschulden auszugehen. Das Gericht veranschlagt gestützt auf die objektiven Tatkomponenten eine Freiheitsstrafe von einem Monat.