18.4.2. Qualifizierte Geldwäscherei Die Vorinstanz erwog zum objektiven Tatverschulden Folgendes (pag. 1227, S. 71 der Urteilsbegründung): Von Art. 305bis StGB geschütztes Rechtsgut ist die Rechtspflege, wobei insbesondere der staatliche Einziehungsanspruch sowie gemäss Botschaft das Ermittlungsinteresse geschützt werden sollen (vgl. OFK StGB-ISENRING, 20. Aufl. 2018, Art. 305bis N 3).