Auch hier ist wiederum mit einem Abzug von rund 30 % zugunsten des Beschuldigten zu berücksichtigen, dass er auf einer der untersten Hierarchiestufen angesiedelt war und in Bezug auf die in der Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) gelagerten Drogenmengen keinen Einfluss nehmen konnte. Sie wurden von Drittpersonen angeliefert und der Beschul-