Ausgehend von der eruierten Gesamtmenge von 531 Gramm reinem Kokain und 473.4 Gramm reinem Heroin sehen die Tabellen Strafen von 45.5 Monaten (Berner Modell), 48.7 Monaten (FINGERHUT et al) und rund 55 Monaten (HANSJAKOB) vor. Das Gericht geht zunächst aufgrund der Mengen von einer hypothetischen Einsatzstrafe von 48.7 Monaten aus. Auch hier ist wiederum mit einem Abzug von rund 30 % zugunsten des Beschuldigten zu berücksichtigen, dass er auf einer der untersten Hierarchiestufen angesiedelt war und in Bezug auf die in der Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) gelagerten Drogenmengen keinen Einfluss nehmen konnte.