Ferner ist ein Abzug für die eher tiefe Hierarchiestufe des Beschuldigten innerhalb der Drogenorganisation zu gewähren. Wie im Beweisergebnis erstellt wurde, hatte er doch eine gewisse Vertrauensstellung inne (Überlassen einer Wohnung und eines Fahrzeugs zum alleinigen Gebrauch, freier Zugang zum Drogenbunker, beschränkte Überwachung und selbständiges Verwalten der Betäubungsmittel, Entgegennahme von grossen Geldbeträgen zur Weiterleitung), erhielt einen monatlichen Fixlohn in Höhe von CHF 2'200.00 und nach seiner Festnahme brach