61 fang entlöhnt worden. Der Monatslohn von CHF 2'200.00 stehe in keinem Verhältnis zu dem ihm vorgeworfenen weitergeleiteten Erlös. Er sei in der Organisation ganz tief unten gewesen, habe keine Freiheiten gehabt und sich ausschliesslich an Anweisungen gehalten. Dass er eine Vertrauensstellung gehabt haben soll, weil er nicht überwacht worden sei, sei realitätsfremd. Er habe von den Anweisungen gar nicht abweichen können, das hätte eine grosse Bedrohung für sein Leben dargestellt.