Rein gestützt auf die gehandelte Menge erachtet das Gericht eine hypothetische Einsatzstrafe von 56.9 Monaten als angemessen. Zugunsten des Beschuldigten ist indes zu berücksichtigen, dass er als Läufer auf einer der untersten Hierarchiestufen innerhalb der Drogenhandelsorganisation beteiligt war. Er hatte weder Kenntnis von der Struktur und dem Aufbau der Organisation noch Handlungsspielraum und Entscheidungsfreiheiten. Ihm waren auch die weiteren beteiligten Personen – mit Ausnahme von N.________, den er unter einem Decknamen persönlich antraf – nicht bekannt. Die Auslieferungen erledigte er