Die vorinstanzlich ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 200.00 wegen Besitzes von 53,2 Gramm Haschisch sowie Konsums von THC und Kokain ist bereits rechtskräftig (E. 6. oben). Der Beschuldigte ist zusätzlich wegen folgender Schuldsprüche zu bestrafen: - Widerhandlungen gegen das BetmG durch mengen-, banden- und gewerbsmässig qualifiziertes Veräussern von 276,1 Gramm reinen Heroins und 1’984,5 Gramm reinen Kokains, bedroht mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis 20 Jahren; - Widerhandlungen gegen das BetmG durch mengen- und bandenmässig qualifi-