57 den, wobei der Wortlaut anders ausgestaltet war als in Art. 19 Abs. 2 aBetmG: Es handelte sich nicht um eine Kann-Bestimmung. Auch diese Verbindungsgeldstrafe wurde mit der Harmonisierung der Strafrahmen per 1. Juli 2023 aufgehoben. In Urteil 6B_95/2013 vom 10. Dezember 2013 hat das Bundesgericht klargestellt, dass es sich bei der Verbindungsgeldstrafe nach Art. 305bis Ziff. 2 aStGB um eine obligatorisch auszusprechende Sanktion handelte, die der Kann-Bestimmung von Art. 42 Abs. 4 StGB vorging (E. 4).