56 mässig qualifiziert begangen in der Zeit vom 17. März – 23. Mai 2022 bzw. festgestellt am 23. Mai 2022 schuldig gesprochen. Die allgemeine Bestimmung zur Verbindungsgeldstrafe wurde bereits mit Revision des allgemeinen Teiles des Strafgesetzbuches, konkret des Art. 42 Abs. 4 aStGB, per 1. Januar 2018 aufgehoben. Das Parlament wollte damit die Verbindungsgeldstrafe abschaffen. Seit diesem Zeitpunkt gibt/gab es Verbindungsgeldstrafen deshalb nur noch, wenn vom materiellen Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Art. 19 Abs. 1 i.V.m.