Art. 2 Abs. 2 StGB findet auch bei Widerhandlungen gegen das BetmG Anwendung (Art. 26 BetmG). 16.2. Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BetmG Der Beschuldigte wird von der Kammer bzw. wurde von der Vorinstanz wegen Widerhandlungen gegen das BetmG, mengenmässig, bandenmässig und gewerbs-