Fazit Zusammengefasst hat sich der Beschuldigte der Widerhandlung gegen das BetmG durch mengen-, banden- und gewerbsmässig qualifiziertes Veräussern von 276,1 Gramm reinen Heroins und 1'984,5 Gramm reinen Kokains, der Widerhandlung gegen das BetmG durch mengen- und bandenmässig qualifiziertes Besitzen, Lagern und Anstaltentreffen zum Veräussern von 473,4 Gramm reinen Heroins und 796 Gramm reinen Kokains, der Geldwäscherei von CHF 232'061.60, banden- und gewerbsmässig qualifiziert begangen, sowie der einfachen Geldwäscherei von CHF 5'024.21 schuldig gemacht. Die Delikte stehen in echter Konkurrenz zueinan-