52 eine Verrechnung resp. Lohnentnahme daraus zu Umrechnungsfragen geführt hätte. Anlässlich der Einvernahme vom 15. August 2022 erklärte der Beschuldigte auf Frage nach den ersten drei Wester Union Transaktionen von total CHF 2'406.30 (alle drei kurz nach Beginn seiner Tätigkeit und um den 31. März als Monatsende hin), vereinbarungsgemäss sei der 30. jeden Monats für die Lohnzahlung vereinbart gewesen. Aber das exakte Datum wisse er nicht.