3 der Anklageschrift vorgeworfen, dass er in der Zeit vom 20. März bis 23. Mai 2022 in E.________(Ortschaft), F.________(Adresse), evtl. anderswo banden- und gewerbsmässig qualifizierte Geldwäscherei begangen habe, indem er das aus den jeweiligen Drogenlieferungen eingenommene Geld in Tranchen zu je CHF 7'000.00 bis CHF 9’000.00, insgesamt CHF 311'520.00, gemäss Anweisung seiner Auftraggeber an mindestens vier unbekannte Personen, die ebenfalls der Tätergruppierung angehörten, übergeben und es damit den Strafbehörden erschwert habe, das Geld aufzuspüren und einzuziehen. Der Beschuldigte habe dies im Wissen, dass das Geld aus dem