327, Z. 204 ff.). Auf Vorhalt des auf Kokain und THC positiven Drogenschnelltests vom 23. Mai 2022 gab der Beschuldigte an, dass er in einigen Fällen Kokain und THC konsumiert habe (pag. 330, Z. 326 ff.). Kokain und THC habe er zuletzt vor drei Tagen konsumiert, er konsumiere selten. Früher habe er öfters mit Cannabis zu tun gehabt (pag. 330, Z. 326 ff.). Vor diesem Hintergrund war dem Beschuldigten bewusst, was ihm vorgeworfen wird. Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass die Drogenmenge einen Einfluss auf die rechtliche Qualifikation der Tat oder die Höhe der Busse gehabt hätte, weshalb eine Mengenangabe auch deshalb nicht zwingend war.