10. Teilvorwurf gemäss Ziff. 2 der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. 2 der Anklageschrift vorgeworfen, in der Zeit vom 17. März – 23. Mai 2022 in E.________(Ortschaft), F.________(Adresse), evtl. anderswo eine unbekannte Menge THC und Kokain konsumiert zu haben (pag. 751). 10.1. Anklagegrundsatz Die Verteidigung bringt vor, dass die Anklage einer unbekannten Menge den Anforderungen des Anklageprinzips und des Anklagegrundsatzes nicht genüge. Nach dem Anklagegrundsatz bestimmt die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens (Umgrenzungsfunktion; Art. 9 und Art. 325 StPO; Art. 29 Abs. 2 und Art.