Gemäss der GPS-Aufzeichnung aus der technischen Standortermittlung hielt sich der Beschuldigte am 19.05. und 20.05.2022 je zwei Mal zu unterschiedlichen Zeiten zwischen knapp zwei bis zu sechs Minuten an der BS.________(Adresse) in BR.________(Ortschaft) auf, nachdem er zuvor die Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) aufsuchte und sich dort zwischen 10 und 30 Minuten aufhielt (pag. 307-309). Auch hier zeigt sich der bereits für andere Lieferorte beobachtete modus operandi, gemäss dem der Beschuldigte zuerst die Depotwohnung an der D.________(Adresse) und anschliessend den Lieferort – hier die BS.________(Adresse) in