Dem Beschuldigten wird in Ziff. 1.1.21. der Anklageschrift vorgeworfen, dass er in vier Lieferungen «jeweils und 27 Gramm Heroingemisch» (sic!), insgesamt also 60 Gramm Kokaingemisch und 108 Gramm Heroingemisch, an eine unbekannte Person in BR.________(Ortschaft) gegen Entgelt übergeben habe. Der Beschuldigte sei am 18.05., 19.05. und 20.05.2022 zuerst zur Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und anschliessend zum Lieferort an der BS.________ (Adresse) in BR.