Die in Ziff. 1.1.20. der Anklageschrift vorgeworfene Lieferung an den unbekannten Abnehmer an der BQ.________(Adresse) in BP.________(Ortschaft) bzw. insbesondere die vorgeworfene Menge wird seitens des Beschuldigten bestritten. 2.21.2. Beweismittel und konkrete Beweiswürdigung Als objektives Beweismittel liegt dem Gericht zum Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.20. der Anklageschrift der Sammelrapport vom 14.09.2022 (pag. 72 ff.), insbesondere das Deliktsblatt 22 (pag. 300 ff.), vor.