Dem Beschuldigten wird in Ziff. 1.1.20. der Anklageschrift vorgeworfen, dass er in einer Lieferung 15 Gramm Kokaingemisch und 6 Gramm Heroingemisch an eine unbekannte Person in BP.________ (Ortschaft) gegen Entgelt übergeben habe. Der Beschuldigte sei am 14.05.2022 zuerst zur Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und anschliessend zum Lieferort an der BQ.________ (Adresse) in BP.________ (Ortschaft) gefahren, wo er einem unbekannten Abnehmer die bestellten Mengen an Kokain- und Heroingemisch übergeben und das Entgelt dafür entgegengenommen habe. Die in Ziff.