Gemäss der GPS-Aufzeichnung aus der technischen Standortermittlung hielt sich der Beschuldigte am 07.05.2022 während gut 2 Minuten an der U.________(Adresse) in BH.________(Ortschaft) auf, nachdem er zuvor die Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) aufsuchte und sich dort rund 15 Minuten aufhielt (pag. 296). Nachdem sich der Beschuldigte am 07.05.2022 unmittelbar zuvor an der BI.________(Adresse) in BH.________(Ortschaft) aufgehalten hatte und für dort – namentlich auch aufgrund der anlässlich der Observation gemachten Feststellungen (vgl. Ziff.